» Und er behauptet, moralisch nichts falsch gemacht zu haben, als er Oralsex mit 14-Jährigen hatte.
Und Ihre Kollegin hat sich nicht um Sie gekümmert? Wie haben Sie diese schwierige Zeit erlebt? Und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit war Sonja K.
So konnte sie vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.